Association de Sauvegarde du

CHATEAU DE GAVRAY

Beschwerdebücher

Im Jahre 1789 wurde die heutige Gemeinde Gavray in drei verschiedene Einheiten aufgeteilt, die im Jahr III (1795) vereinigt wurden: -Gavray Bourg. - Das Dorf Gavray, das aus einem Weiler in der Gemeinde Gavray entstand, sich von der Stadt unterschied und eine separate Steuerrolle hatte, befand sich nördlich der Stadt an der Straße nach Lengronne. Der Fluss Bérence bildete die Grenze zwischen den beiden Gemeinden. - Saint André du Valjouais, es bestand aus zwei Teilen: dem Weiler Valjoie und dem Schloss Saint-André, in dem sich die Kirche Saint-André befand. Diese drei Einrichtungen verfassten jeweils eine Liste von Beschwerden, deren Originale nicht gefunden wurden, deren Inhalt aber dank der "Cahiers de doléances du bailliage du Cotentin, les États généraux de 1789" bekannt ist. Emile BRIDREY, Imprimerie nationale 1907-1912.

Laden Sie die Broschüren herunter

Gavray Bourg

Gavray Dorf

St André du Valjouais

Jedem Dokument ist eine Zusammenfassung des Protokolls der Sitzung vorangestellt, aus der diese Notizbücher bestehen. Dazu gehört auch die Anzahl der Brände, ein ungenauer Begriff, der mit dem Begriff eines Einfamilienhauses oder mit unserem modernen "Steuerhaushalt" verglichen werden kann.  Daraus lässt sich eine Vorstellung von der Größe der Bevölkerung ableiten, wenn man bedenkt, dass jedes "Feuer" durchschnittlich 4 bis 5 Personen zusammenbringt. Um Mitglied dieser Versammlung zu werden, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt und in der Steuerliste eingetragen sein. Zu dieser Versammlung ist das Oberhaupt des Steuerhaushalts (d.h. fast ausschließlich Männer) zugelassen. Die Höhe dieser Steuern wird nach den Namen der Vertreter angegeben. Zum Vergleich: Im Jahre 1793 betrug die Höhe der Tailles, Nebenabgaben und Kopfsteuer 3400 Livres und 16 Sols für Gavray Bourg, 3203 Livres und 5 Sols für Gavray Village und 677 Livres und 13 Sols für Saint André.

Gavray Bourg

Datum der Sitzung: 1. März - Präsident: J-J-N GUICHARD - Anzahl der Lichter: 302 - Stellvertreter: Jean-Jacques-Nicolas GUICHARD, Vicomte (4 Tage, 12 l. und 19 Tage, 74 l., Ref.); Jean-Richard LETANNEUR, Rechtsanwalt (4 Tage, 12 l und 19 Tage, 74 l., Acc.); Jean-Michel LECERVOISIER, Rechtsanwalt (4 Tage, 12 l und 19 Tage, 74 l., Acc.); Charles-François-Alexis LE MAITRE DE LA MORTIERES, Rechtsanwalt (4 Tage, 12 l., Ref.).

Der dritte Stand der Stadt Gavray, durchdrungen von der lebhaftesten Dankbarkeit für die väterliche Güte des Königs, der in seiner Weisheit beschlossen hat, die Bürger aller Staatsstände zu Füßen des Thrones zu rufen, um ihre Klagen anzuhören und ihre Meinungen zur Besserung der Mißbräuche anzuhören, die seit langem in den verschiedenen Teilen der Verwaltung herrschen,  und die geeigneten Mittel zu beschaffen, um die Last der Abgaben zu erleichtern, mit einem Wort, um seine treuen Untertanen immer glücklich zu machen, hat verfügt, daß er Seiner Majestät von seinen Deputierten sehr ehrerbietig vertreten werden soll, und das sind die Wünsche, die sie aussprechen: In der nächsten Versammlung der Generalstaaten soll beschlossen werden, daß in Zukunft keine Abgaben mehr über das Volk erhoben werden dürfen, es sei denn mit Zustimmung der Nation.  die versammelten Generalstände; 2. Auf den Wunsch Seiner Majestät hin, daß jeder Bürger, von welchem Stande auch immer, befreit oder nicht, privilegiert oder nicht, zu den Ausgaben des Staates im Verhältnis zu seinen Einkünften beitragen solle, ohne jede finanzielle Befreiung, soll eine territoriale Subvention eingeführt werden; Um die Gleichheit zu erreichen, ist jeder Bürger verpflichtet, entweder durch Personen, die seine Befugnisse ad hoc innehaben, seine eidesstattliche Erklärung über den jährlichen und tatsächlichen Wert seines Vermögens und seiner Einkünfte abzugeben; 4. Die großen Dezimatoren sollen gleichfalls verpflichtet werden, und zwar auch unter Eid, ihre Erklärung abzugeben über den jährlichen und wirklichen Wert ihrer Zehnten in allen Arten, und die Besitzer der Lehen über den Wert ihres Lohnes, der für ein gemeinsames Jahr aus den letzten fünf Jahren verlangt wird, über die von ihnen eingezogenen dreizehnten und Abgaben der Lods und des Verkaufs; Die Eigentumserklärungen sollen von den Gemeindebeamten der Städte, Bezirke und Dörfer entgegengenommen werden, und diejenigen, die wegen falscher Erklärungen verurteilt werden, sollen von den Richtern des Ortes auf Denunziation der Gemeindebeamten oder anderer Einwohner der Städte und Dörfer zu einer Geldstrafe von viermal verurteilt werden, die zum Nutzen der Gemeinschaft der genannten Städte dienen soll.  Städte und Dörfer zusätzlich zur Zahlung dessen, was sie hätten zahlen müssen; 6): Die Zölle auf Getränke und Salz werden abgeschafft; und an Stelle dieser Abgaben, für den Fall, daß die Steuer, welche auf die Grundstücke erhoben wird, und diejenige, welche von den Verwaltern des Gutes erhoben wird, die jedoch ohne Grund und Boden für Bücher, auf die Post und die Kuriere herabgesetzt wird, nicht ausreicht, um die Lasten des Staates zu entlasten, an die Stelle der Abgaben zu treten, die auf Getränke und Salz erhoben werden,  Jede Stadt und jedes Dorf soll gezeichnet werden, und die Gemeinden sollen sich durchsetzen, wie und wie sie es für richtig halten; Alle Abgaben überhaupt, die in den Städten und Dörfern erhoben werden, sollen von einem und demselben Einnehmer eingezogen werden, der, um jeden Mißbrauch zu verhüten, verpflichtet ist, ihnen Quittungen über die Summen zu übersenden, die ihm von den Steuerzahlern in die Hände gezahlt werden, gemäß den Vermerken, die er auf seinen Listen zu tragen hat. Zu diesem Zweck wird die Sammlung für ein oder mehrere Jahre mit einem Abschlag versteigert, wobei der erfolgreiche Bieter eine gute und ausreichende Garantie leistet. und sind die von den Gemeindebeamten festgesetzten Auktionspreise in Höhe der Mark pro Pfund der Gebietssteuer;
In jedem Bezirk soll ein Lohneinnehmer eingesetzt werden, bei dem die Einnehmer der Städte und Dörfer ihre Einnahmen von Monat zu Monat auf dreifache Quittung abholen. Dieser soll dann die von ihm erhaltenen Gelder mit einem Duplikat der Quittungen, die er den Einnehmern übersandt und von ihnen gegengezeichnet hat, durch Kurier und ohne Gebühr an die königliche Schatzkammer übergeben lassen; 9 ): Pfarrer und große Dezimatoren werden in Zukunft der Instandhaltung von Reparaturen an großen und kleinen Presbyterien unterworfen sein; 10 ): Die Sondergerichte werden abgeschafft, und in Zukunft wird es nur noch zwei Instanzen geben. 11. Um die Prozessparteien ihren Richtern näher zu bringen, damit sie noch am selben Tag in ihre Häuser zurückkehren können, sollen Bezirke gebildet werden, so dass der Prozesspartei, der am weitesten von dem Ort seiner Gerichtsbarkeit entfernt ist, nicht mehr als drei oder dreieinhalb Meilen beträgt; Die Stadt Gavray ist durch ihre Lage in der Mitte der Städte Coutances, Saint-Lô, Vire, Avranches und Granville ein geeigneter Ort für die Errichtung einer Vogtei, da sie von Coutances fast fünf Meilen entfernt ist und von den übrigen Städten sechs und sogar sieben Meilen entfernt ist; Die Vogteien des Bezirks sollen in letzter Instanz und bis zur Zahl von sieben Richtern bis zu einem Betrag von eintausend bis zwölfhundert Livres zuständig sein, und sie sollen sich durch Berufung an die Präsidien ihrer Gerichtsbarkeiten wenden, die sie bis zur Summe von acht- oder zehntausend Livres, bis zur Zahl von neun Richtern und für Fälle, die außerhalb der Zuständigkeit der Präsididialen liegen, anhören.  die Vogteien werden in die Zuständigkeit der Parlamente fallen; 14 ): Richterämter werden nur denjenigen verliehen, die Ehrlichkeit und Befähigung bewiesen haben und seit mindestens fünf Jahren als Rechtsanwalt zugelassen sind; 15. Diejenigen, die zu unterdrückten Ämtern ernannt worden sind, nach dem Preis ihrer Verträge oder nach dem Preis ihrer Schätzung nach ihrem Willen zu entschädigen und die Schulden des Staates, das Vermögen der Ordenshäuser, das nicht ausreicht, um die in den Statuten ihrer Orden vorgesehene Zahl der Ordensleute zu erhalten, und das Eigentum des Staates als Mauren und Allmende und andere Güter der Art derer, die nicht im Handel sind, zu bezahlen,  verkauft werden; 16. In den Städten und Dörfern, wo es keine Armenhäuser gibt, und in den bedeutendsten Pfarreien sollen Armenhäuser zur Aufnahme der Armen errichtet werden. Diese Hospize werden von Grauen Nonnen, einem Seelsorger und einem Arzt geleitet. Für den Unterhalt dieser Armenhäuser soll außer dem Ertrag der Arbeit der Armen in jeder Pfarrei von jedem Einwohner das Land für das Pfund der Territorialsteuer erhoben werden, und die Pfarrer und großen Dezimatoren, denen der Zehnte für ihre Nahrung und die der Armen zugestanden worden ist, die dadurch von der Sorge um das Almosengeben befreit werden.  dem Armenhaus ihres Bezirks ein Fünftel ihres Einkommens zahlen, mit Ausnahme des entsprechenden Anteils; Alle drei Monate findet im Generalbüro des Hospizes eine Versammlung statt, an der alle Pfarrer und Syndikus oder andere Abgeordnete der Pfarreien des Bezirks teilnehmen müssen, um die von den Verwaltern zu erstattenden Abrechnungen zu überprüfen und festzustellen, ob die Armen ihrer Pfarreien im Hospiz alle notwendige Hilfe erhalten; 18): Wenn es in den Pfarreien arme Väter oder Mütter von Familien gab, die krank wurden und nicht ins Hospiz gebracht werden konnten, sollten sie mit geeignetem Fleisch, Wäsche, Medikamenten und Medikamenten versorgt werden, die auf den Bescheinigungen der Pfarrer ihrer Pfarreien und der Syndikus ausgestellt sind. Kein Armer darf betteln, und wer sich als Bettler erweist, soll als Vagabund und ohne Geständnis verhaftet und gefangen genommen werden; Die Stadt Gavray, im Herrschaftsbereich des Königs, ist ein Durchzugsort für die Truppen, die von der Bretagne nach dem Cotentin ziehen, sie ist der Sitz einer sehr ausgedehnten Visgrafschaft und eines sehr bedeutenden Marktes. Seit der Auferlegung von Corvées für den Bau der Hauptstraßen haben die Stadt Gavray und die Pfarreien des Kantons immer sehr beträchtliche Summen gezahlt, ohne daß sie in den Genuß der Hauptstraßen gekommen wären, welche Ansprüche sie auch immer geltend gemacht haben mögen. Die Stadt Gavray verlangt, was nicht abgelehnt werden kann, und was die Versammlung des Departements Coutances ihr bereits bewilligt hat, den Bau der Hauptstraße von Coutances nach Gavray, dann von Gavray nach den Städten Avranches, Vire, Saint-Lô und Granville. Er bat auch um den Bau einer Straße von Gavray nach Bricqueville-les-Salines. Der Bau dieser Straßen wird eine Quelle des Reichtums für den ganzen Kanton sein, ein Vorteil, der dem Lande bisher vorenthalten war; sie werden eine Zunahme des Handels sein, für den Gavray durch seine Lage in der Nähe eines königlichen Waldes und an den Ufern eines großen Flusses empfänglich ist. Der Bau dieser Straßen wird den Transport von Meeresdünger erleichtern, der geeignet ist für: das Land aller benachbarten Pfarreien zu düngen, deren Boden von schlechter Natur ist und der durch die Schwierigkeit der Düngebeschaffung nicht fruchtbar gemacht werden kann; 21 ): Die Ortsstraßen werden von den Gemeinden der Städte, Dörfer und Dörfer unterhalten, und alle Straßen, die nicht von öffentlichem Nutzen sind, sollen abgeschafft werden; 22 ): Der dritte Stand der Stadt Gavray wird mit einer letzten Bemerkung enden. Das Land, das an den lokalen Wald angrenzt, wird jährlich von wilden Tieren, Wildschweinen und anderen zerstörerischen Tieren geplündert und verwüstet. Oft erhält der Pflüger wenig oder gar keine Ernte; der König wird untertänigst gebeten werden, ihnen zu erlauben, zu fliehen und sie zu töten, ohne eine Strafe zu erleiden. Der Dritte Stand hat überdies seine Abgeordneten ermächtigt, solche Bemerkungen zu machen, die sie für die Ehre und den Vorteil seiner Ordnung, der aller anderen Ordnungen und für das Gedeihen und Glück der Nation im allgemeinen für am geeignetsten halten. Dies taten sie und beschlossen am 1. März 1789 in der Versammlung, die im Auditorium des Vicomtecy von Gavray vor dem Vicomte abgehalten wurde, in Übereinstimmung mit den Briefen des Königs vom 24. Januar und den beigefügten Verordnungen und in Ausführung der Verordnung des Herrn Desmarets de Montchaton, Generallieutenant der Vogtei Coutances, vom 13. Februar. 

 

Unterzeichnet: DUFOUR, Anwalt des Königs; ONFROY, Advokat des Königs; LETANNEUR, LECERVOISIER, LEFRANC, HERVIEU, Rechtsanwalt; LEMAISTRE, LEFEVRE senior, LEMAITRE junior, Rechtsanwalt; BRANDIN; ONFROY vom TOR; LE COINTRE; DER MONNIER; GRITTON; GRITTON, Rechtsanwalt; J. JOURDAN; Etienne PERROTTE; F. OIGNARD; YVER; GAUVRAY; J. HERVIEU; LEMOINE; DELAFOSSE; DELAFOSSE; LEMOYNE; MAILLARD; LECHEVALLIER; J. BADIN; LEMOUCHEL; VIBERT; LEMONNIER; PARIS; LEFEBVRE; L. VIDIER; J-L LESOUËF; J. MANGIN; PERROTTE; J. LELOUP; LECROSNIER; BEHAUT; ANQUETIL; J-Marie LECHEVRAIN; P. LEVALLOIS; PERROTTE; PERROTTE; J-S BERTRAND; L-F SOUËF; G. CLEMENT; J. MARTIN; HORNISSE; Julien DOUBLET; OLIVENBAUM.

Gavray Dorf

Datum der Versammlung: 1. März - Anzahl der Brände: 119 - Stellvertreter: Jean-Michel GUIDON, Arbeiter (4 Tage, 12 l. und 19 Tage, 74 l., Acc.); Jacques-François DANIEL, Arbeiter (3 Tage, 9 l, Acc.).

Buch der Beschwerden, Beschwerden und Beschwerden (der Einwohner der Region), aus denen sich die Gemeinde des Dorfes und der Pfarrei Gavray zusammensetzt, das von den Abgeordneten H.-Jean-Michel GUIDON und Jacques-François DANIEL getragen werden soll und am 2. dieses Monats in die Vorversammlung der Vogtei Coutances gebracht wurde. Die Wünsche der  Kommune sind der Ruhm des Königs und das Gedeihen des Staates. Nach Belieben des Königs verlangt die Kommune: daß die beiden ersteren Stände gleich mit dem dritten Stand Steuern zahlen, damit es keine finanziellen Befreiungen gebe, ohne daß dies den Ehren und der Achtung abträglich sei, die Geistlichen und Adligen gebührt; 2) Dass die Steuern vereinfacht werden, dass sie nach Möglichkeit auf eine reduziert werden; dass die jährlichen Ausgaben des Staates, einschließlich der Staatsschulden, berechnet und das Ganze auf die Gelder, auf Handel und Industrie und auf die Waren, die in das Königreich ein- und ausgehen, und zwar im Verhältnis jedes steuerpflichtigen Gegenstandes besteuert wird; 3. Daß die allgemeinen Bauernhöfe, die Gabeln, die Bretter, die Hilfsmittel, die Kontrollen, die Generalempfänger der Tailles abgeschafft werden; 4. Daß die Gemeinde mit der Einziehung der Gelder des Fiskus betraut werde, daß die Gemeinden sie an die Provinzial-Zwischenversammlungen und diese an die königliche Schatzkammer durch Kuriere schicken, ohne daß andere Kosten als die des Transports anfallen; 5 ): Abschaffung aller Sondergerichte; 6. Dass Bezirksgerichtsbarkeiten eingerichtet werden, damit die Bürger nicht mehr gezwungen sind, in der Ferne Gerechtigkeit zu suchen; 7): Dass die Provinz Normandie in ihren alten Zustand zurückversetzt wird; 8) Daß die Zwischenversammlungen der Provinziale aus den Abgeordneten der Provinzstaaten zusammengesetzt werden; Dass der Dritte Stand den ersten beiden Ordnungen mindestens gleich sei, sowohl den Staaten als auch den Zwischenversammlungen; 10): Dass der Bau von Pfarrkirchen und Presbyterien den Dezimatoren übergeben wird; 11) Was insbesondere die Gemeinde betrifft, so bittet es Seine Majestät, die Wiederherstellung der Hauptstraßen von Saint-Lô nach Granville, von Coutances nach Villedieu und nach Avranches mit dem Bau einer halben Straße nach Bricqueville-les-Salines anzuordnen. Diese Zwecke, die den Wert des Bodens erhöhen, indem sie sich die Möglichkeit verschaffen, Dünger zu beschaffen und Lebensmittel darin zu transportieren, werden mehr als zweihundert Pfarreien von diesem Vorteil profitieren, und von einem solchen Dünger wird es fruchtbares Land werden;
12) Daß Seine Majestät in Betracht ziehe, daß das Kirchspiel des Dorfes Gavray nur dreihundertvierzig Morgen Land bebaue, der Rest in Wäldern und Mooren, daß dieses Kirchspiel jährlich eine Summe von dreihundert Pfund an herrschaftlichen und staatlichen Pachtzinsen zahle; Daß alle Steuern zusammen dreitausendneunhundertfünfzig Livres zwei Sols betragen, eine exorbitante Summe. Darüber hinaus verlässt sich die Kommune, die ihrem König immer treu geblieben ist, auf seine Weisheit und Güte. Von den anwesenden Einwohnern und dem versammelten Präsidenten vervielfältigt und unterschrieben, der eine in der Schreibstube dieser Gemeinde hinterlegt, und der andere den Deputierten übergeben, um ihn am Tage dieses Monats in die Vogtei von Coutances zu bringen. An diesem 1. März 1789 traf die Gegenwart nach der Lektüre große Vorkehrungen für die Abwesenden und widersprach nicht.

 

Unterzeichnet: LEPAGE, HARDOUIN, G. DURVILLE, L. FEUILLET, Jean PARIS, BLOUET, F. DOUILLET, F-G GOSSE, Jean LEROYER, M. CANPAIN, Pierre GENDRIN, G. GAUTIER, G. LEBRETON, J. GENDRIN, Charles BERTRAND, Pierre LEPENTEUX, Jean PARIS, Louis LANGLOIS, Athanase BRIENS, GUIDON, B. LEGENTIL, G. LANGLOIS, G. DAIROU, Jean LELOUP, Julien POTREL, J. LAMY, Pierre-Jean GUIDON, ROBINET, J-M GUIDON, Jean-Louis ROUELLE,  J-F DANIEL.

Saint André du Valjouais

Datum der Versammlung: 1. März - Anzahl der Brände: 24 - Stellvertreter: M. François-Charles ANQUETIL, Arbeiter (3 Tage, 9 l., Acc.); Thomas LE BALNOIS, Arbeiter (3 Tage, 9 l. Acc.).

Die Pfarrei Saint-André du Valjouais, die durch Verordnung des Vogts von Cotentin versammelt wurde, um eine Liste von Beschwerden, Beschwerden und Forderungen aufzustellen, die Seiner Majestät bei den Generalstaaten vorgelegt werden soll, nimmt sich die Freiheit, ihn zu vertreten:
 1) Daß das Volk elend ist und daß es nicht für alle Steuern aufkommen kann, die es zu zahlen hat,  wenn er sich nicht des Lebensnotwendigen beraubte und sich die schwersten Entbehrungen auferlegte. Der geringste Rückschlag, den er erleidet, sei es eine Krankheit, bei der ihm oft die nötige Hilfe fehlt, oder eine schlechte Ernte oder irgendein Verlust, bringt ihn in eine Bettellage und unfähig, sich selbst zu ernähren; 2. Daß die Mannigfaltigkeit der Steuern der Landgemeinden, ohne Seiner Majestät mehr zu geben, das Volk viel mehr kostet, als wenn es zu einem zusammengefaßt würde, sowohl wegen der verschiedenen Einnehmer, als wegen aller Nebenkosten; (3) dass die Abgaben der Salz- und Tabakfarmen und die Subventionen exorbitant sind; daß es unbegreiflich wäre, daß sie dem Volke so viel kosten und dem König so wenig zurückgeben könnten, wenn man nicht wüßte, daß diese Höfe von einer Unzahl von Sammlern, Kontrolleuren und Beamten angefüllt sind, die fast alle Erzeugnisse aufsaugen und so viele Blutegel des Staates und des Volkes sind; 4) Daß außer allen Steuern, welche die Untertanen an den König zahlen, in jeder Pfarrei noch eine bedeutende gibt: die der Unterhaltung der Kirchen und Presbyterien; (5) Dass die Art und Weise, wie dem Volk Gerechtigkeit widerfährt, zu langwierig und teuer ist; daher vereinigt sich die Pfarrei Saint-André du Valjouais mit allen anderen, um Seine Majestät zu bitten: - alle Steuern zu einer einzigen zu machen, die Ländereien und Zehnten der Pfründen wie die des Adels ihnen zu unterwerfen, die Empfänger der Finanzen abzuschaffen und eine für Volk und Staat weniger belastende Erhebungsmethode einzuführen; - auch alle Hilfsbeamten abzuschaffen,  Das Betteln zu reformieren, Armenhäuser zu schaffen, sowohl auf Kosten der großen Dezimatoren als auch auf Kosten der Gemeinschaften, die in der Ordensgemeinschaft nicht vollständig sind, wo es nur sehr wenige von ihnen gibt, die aber dennoch ein beträchtliches Vermögen besitzen;  Es ist für das Volk in jeder Hinsicht sehr beschwerlich, sowohl durch seine Abgeschiedenheit als auch durch die unverhältnismäßigen Kosten, die es verursacht, seine Kräfte mit den anderen Sitzen zu vereinigen, Bezirke zu bilden, damit die Richter in Reichweite des Volkes sind und sie ohne Kosten und Versetzung Gerechtigkeit erlangen können. Die Pfarrei Saint-André du Valjouais hält sich übrigens an das, was die anderen, aufgeklärteren als sie, von der Güte des Königs zum Glück und zur Erleichterung des Volkes erbitten werden; sie verbindet ihre Wünsche mit den ihrigen für die Erhaltung der heiligen Person des Königs.

 

Unterzeichnet: P. SAINT-ANDRÉ, Ch. ANQUETIL, D. DUCHESNE, Jean BLOUET, Th. LE BALNOIS, Pierre BLOUET, J. GROU, P. DUCLOS, LE TENNEUR, Pierre FREMENT, G. QUESNEL.